TV Illnau
, Gross Lisa, Brancher Katja

Corona Schutzkonzept

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 1. Januar 2022

Neue Rahmenbedingungen

Das vorliegende Konzept basiert auf den neuen Empfehlungen des Bundesrates und den Rahmenvorgaben für Schutzkonzepte im Sport von BASPO/Swiss Olympic und zeigt auf, wie im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Training im Turnsport stattfinden kann.

Neu haben zu Innenräumen von Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei intensivem Sport, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Symptomfrei ins Training

Turner*innen, sowie Leiter*innen mit Krankheitssymptomen, dürfen nicht am Training teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation. Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.  

2. Distanz und Gruppengrösse einhalten

 Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen keine Einschränkungen. Für sportliche Aktivitäten in Innenräumen gilt für Personen ab 16 Jahren grundsätzlich die 2G-Zertifikatspflicht. Ein 2G-Zertifikat erhalten Geimpfte und Genesene. Es kann aber auch auf 2G+ (Geimpft, Genesen plus Testzertifikat) ausgeweitet werden, damit die Maskenpflicht entfällt. Die 2G-Zertifikatspflicht gilt für alle sportlichen Aktivitäten in öffentlich zugänglichen Innenräumen und ist unabhängig vom Platzangebot und von der Gruppengrösse.  

Gemischte Trainingsgruppen In Trainingsgruppen mit Personen unter 16 Jahren und Teilnehmer über 16 Jahren, gilt für alle über 16 Jahren die 2G-Zertifikatspflicht.  

Leitersituation Für Trainer/ -innen ab 16 Jahren gilt die 2G-Zertifikatspflicht.

3. Einhalten der Hygieneregeln

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

 Es wird empfohlen, weiterhin die Kontaktdaten der anwesenden Personen zu sammeln, um sie im Falle einer Infektion rasch kontaktieren zu können. Die Daten müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

5. Schutzmaskenpflicht

 In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht. Davon ausgenommen sind bei der eigentlichen Sportausübung im Amateur- und Breitensport nur Personen, die geimpft, genesen und negativ getestet sind (2G+). Personen deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht mehr als 120 Tage zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen ab der 1. Primarklasse auch eine Maske tragen. Wenn gemischte Gruppen (2G und 2G+) zusammen trainieren, gilt für alle Personen eine Maskenpflicht.  

6. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins

Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Katja Brancher.

 Illnau, 28.12.2021, Vorstand TV Illnau